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Jugendhilfestation I

Die Jugendhilfestation I vereint unterschiedliche Hilfeleistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII §27 Hilfen zur Erziehung in Verbindung mit §§ 29, 30, 31, 32 und 35a unter ihrem Dach.

Im Rahmen der Jugendhilfestation werden ambulante sowie teilstationäre Hilfeleistungen angeboten. Ziel ist, das Familiensystem mit Hilfe einer intensiven pädagogischen Begleitung zu entlasten und zu stabilisieren. Zu den Hilfeleistungen zählen:

  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer
  • Begleiteter Umgang
  • Schutzauftrag §8a (iseF)
  • Soziale Gruppenarbeit
  • Tagesgruppe

Zu den offenen Angeboten im Rahmen der frühkindlichen Entwicklung der Jugendhilfestation I gehören:

  • Kaffeeklatsch
  • PEKiP (nach vorheriger Anmeldung)

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist ein Angebot der Jugendhilfe. Familienhilfe wird ausschließlich in Familien mit Kindern und Jugendlichen tätig. Im direkten Kontakt mit den Eltern bietet Familienhilfe Begleitung und Unterstützung bei familiären Konflikten, Auseinandersetzungen und Krisen.

Die Hilfe ist dabei so angelegt, dass sie die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz stärkt und unterstützend tätig wird.

Für die Gewährung der Hilfe ist grundsätzlich ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung gem. §27 SGB VIII beim Jugendamt erforderlich.

 

KESS (Kinder- und Jugend-Sprechstunde)

Iris Rosenfeld -Dipl. Sozialpädagogin-
Sprechstunde nach Vereinbarung

PEKiP

Zu diesen Kursen für Kinder im ersten Lebensjahr wollen wir Spiel- und Bewegungsanregungen zur individuellen Entwicklung vermitteln. Altersgemäße Bewegungsspiele und erste Gemeinschaftserlebnisse bereiten Freude und geben den Eltern die Möglichkeit, den Umgang mit dem Kind zu vertiefen. Im intensiven Kontakt und in der genauen Beobachtung erfahren Eltern, was ihrem Kind Spaß macht, wie lange es spielen und sich bewegen will. Eltern haben so die Möglichkeit, ihr Kind in jeder Entwicklungsphase bewusster zu erleben, es aber auch durch Spiel und Bewegung anzuregen. Auch entwicklungsverzögerte und behinderte Kinder sind herzlich willkommen.

Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer

Erziehungsbeistände und Betreuungshelfer begleiten jungen Menschen, die besondere Unterstützung benötigen und sind ist ein Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe.

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die bei der Bewältigung von Alltags- und Konfliktsituationen gezielte Hilfe bei der Aufarbeitung benötigen. Auf diese Weise soll das Selbsthilfepotential der jungen Menschen gefördert und ihre Selbstständigkeit gefestigt werden.

Der Einsatz eines Betreuungshelfers wird grundsätzlich richterlich angeordnet. Zudem werden in der Regel junge Heranwachsende pädagogisch begleitet. Dabei wird gezielt auf das Wort „Erziehung“ verzichtet, um den jungen Menschen das Gefühl zu vermitteln, nicht mehr erzogen werden zu müssen.

Für die Gewährung der Hilfe ist grundsätzlich ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung gem. §27 SGB VIII beim Jugendamt erforderlich.

Begleiteter Umgang

Trennung oder Scheidung stellt für das Familiensystem eine große Veränderung der bisherigen Lebensweise dar. Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch darauf, Umgang mit beiden Elternteilen oder engen Bezugspersonen zu pflegen. Im Gegenzug ist auch jeder Elternteil zum Umgang mit seinen Kindern berechtigt. Kommt es zu Störungen bei der Umsetzung des Umgangs, kann Begleiteter Umgang erfolgen.

Der begleitete Umgang ist ein Angebot zur Umsetzung und Regelung der Umgangsrechte und eine Hilfe bei hochstrittigen oder problembehafteten Trennungen und Scheidungen. Mit Hilfe des Begleiteten Umgangs sollen Kinder die Möglichkeit erhalten, Kontakt zu beiden Elternteilen zu halten und zu pflegen.

Der Begleitete Umgang ist eine vom Jugendamt gewährte Unterstützungsleistung, die für Eltern/ Elternteile kostenfrei ist. Das Jugendamt ermittelt zunächst den Bedarf und entscheidet final, ob die Maßnahme des Begleiteten Umgangs angemessen ist.

Soziale Gruppenarbeit

In der Sozialen Gruppenarbeit werden in zwei verschiedenen Gruppen jeweils sechs Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 14 Jahren an zwei Tagen in der Woche pädagogisch begleitet. Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen erhalten in Krisen ihrer Entwicklung gezielte Hilfe und Begleitung, sowie Unterstützung bei Verhaltensproblemen in Form von Vermittlung persönlicher und sozialer Kompetenzen. Die Gruppen arbeiten dabei geschlechtsgemischt (Jungen und Mädchen) sowie geschlechtsspezifisch (Jungen).

Für die Gewährung der Hilfe ist grundsätzlich ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung gem. §27 SGB VIII beim Jugendamt erforderlich.

Tagesgruppe

In der sozialpädagogischen Tagesgruppe stehen zehn Plätze für Jungen und Mädchen im Alter zwischen sechs und 14 Jahren zur Verfügung. Die Tagesgruppe ist ein intensives teilstationäres Betreuungsangebot und findet von Montag bis Freitag statt. Die Kinder und Jugendlichen erhalten in der Gruppe Unterstützung und Begleitung bei der Erledigung ihrer Haus- und Lernaufgaben (schulische Förderung). Zudem finden situationsbezogene Trainings und Rollenspiele zur Festigung ihrer sozialen Kompetenzen (soziales Lernen in der Gruppe) statt. Darüber hinaus werden die Eltern im Ausbau ihrer Erziehungsfähigkeit durch regelmäßig stattfindende Elterngespräche begleitet. Ziel der pädagogischen Begleitung ist der Verbleib des Kindes/Jugendlichen in seiner Familie.

Für die Gewährung der Hilfe ist grundsätzlich ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung gem. §27 SGB VIII erforderlich.

Schutzauftrag §8a (iseF)

Die insoweit erfahrene Fachkraft (iseF) ist eine Fachkraft im Sinne der §§72 und 72a SGB VIII, die über Erfahrung im Einschätzen von Kindeswohlgefährdungen verfügt.

Die iseF trägt im Beratungsprozess keine Fallverantwortung. Sie berät hinsichtlich der Beobachtung und Einschätzung von möglichen Kindeswohlgefährdungen und empfiehlt fachliche Bewertungen sowie weitere Schritte.

Für diese Tätigkeit ist die Fallneutralität bzw. organisatorische Unabhängigkeit der iseF unabdingbar. Sie darf nicht in den Fall involviert sein. Sozialdaten werden anonymisiert.

Kaffeeklatsch

Kaffeeklatsch ist ein Angebot für Mütter, Väter oder Alleinerziehende. In angenehmer Atmosphäre und während eines gemeinsamen Frühstücks erfahren die Teilnehmenden Entlastung und Hilfe in ihrer Situation als junge Eltern. Interessante Erziehungsthemen sowie der gemeinsame Austausch stehen bei den wöchentlich stattfindenden Treffen im Vordergrund. Um entwicklungsrelevante Themen gezielt aufgreifen zu können, finden die Treffen altersspezifisch statt. So treffen sich die Eltern der bis 2-jährigen Kinder jeden 2. und 4. Montag bzw. die über 2-jährigen Kinder jeden 1. und 3. Montag im Monat jeweils von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Darüber hinaus begleiten eine Familienhebamme sowie eine Eltern-Säugling-Kleinkind-Beraterin die wöchentlichen Treffen im Wechsel.

Der Zugang zu diesem Angebot ist für Eltern mit ihren Säuglingen und Kleinkindern frei.

Jugendhilfestation I

Haus der Diakonie 2
Kirchplatz 6
36251 Bad Hersfeld

Tel.: 06621-71623
Mail: Jhs1.diakonie.hefrof@ekkw.de

 

Der Träger

Das Diakonische Werk Hersfeld-Rotenburg ist als Einrichtung des Kirchenkreises eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es wurde 1980 von dem ehemaligen Kirchenkreisen  Hersfeld und Rotenburg gegründet und ist Träger der auf der Homepage aufgeführten Angebote.

Geschäftsführerin ist Pfarrerin Frau Sandra Reinhardt.

Die Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses ist Pfarrerin Frau Sandra Reinhardt.

Zur Finanzierung dieser Angebote tragen dankenswerterweise bei:

  • Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
  • Kirchenkreis Hersfeld-Rotenburg
  • Landkreis Hersfeld-Rotenburg
  • Land Hessen
  • WI Bank
  • Stadt Bad Hersfeld
  • Europäische Union
  • Agentur für Arbeit
  • Rentenversicherungsträger
  • Aktion Mensch
  • ... und viele private Spenderinnen und Spender

Spenden

Allein durch diese Finanzierungsgrundlagen kann das vielfältige Angebot Ihnen allen zur Verfügung stehen. Dennoch sind wir auch auf Spenden angewiesen, z.B. für bestimmte Projekte wie La Sopa – Die Rotenburger Suppenküche, Pro Kids und einzelfallbezogene Hilfen. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Arbeit durch Ihre Spende unterstützen. Wir sind gemeinnützig und können Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen. Vielen Dank.

Bankverbindung / Spendenkonto
Kirchenkreisamt Hersfeld-Rotenburg

Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
(BLZ 532 500 00) Konto 1 003 109
IBAN DE96 5325 0000 0001 0031 09
BIC HELADEF1HER

VR-Bankverein Bad Hersfeld-Rotenburg eG
(BLZ 532 900 00) Konto 1 005 871
IBAN DE17 5329 0000 0001 0058 71
BIC GENODE51BHE

Evangelische Bank
(BLZ 520 604 10) Konto 1 900 102
IBAN DE02 5206 0410 0001 9001 02
BIC GENODEF1EK1